Leben in Australien

Wahlrecht für Auslandsdeutsche: Auch 2025 ein Hindernislauf zur Demokratie

Das Wahlrecht ist ein Grundpfeiler der Demokratie. Doch für Deutsche, die im Ausland leben, kann die Teilnahme an Wahlen zur wahren Herausforderung werden. Theoretisch ist es möglich, per Briefwahl abzustimmen, praktisch jedoch stoßen Wahlberechtigte immer wieder auf erhebliche Probleme. Bei der Bundestagswahl 2025 war es nicht anders als vor 4 Jahren.

Die Grundsätze des Wahlrechts für Deutsche im Ausland

Deutsche, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, können unter der Voraussetzung an Bundestagswahlen teilnehmen, dass sie entweder in den letzten 25 Jahren in Deutschland gemeldet waren oder “persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind”. Um wahlberechtigt zu sein, müssen sie sich aktiv in ein Wählerverzeichnis eintragen lassen. Klingt einfach? Nun ja, in der Theorie vielleicht.

Der langwierige Weg zur Stimmabgabe

Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss bis spätestens 21 Tage vor der Wahl bei der zuständigen deutschen Kommune eingegangen sein. Dies geschieht meist per Post oder online. Man erhält danach per normalem Postweg die Wahlunterlagen, die man dann ausfüllt und wieder an das zuständige Wahlamt zurückschickt.

Das folgende aktuelle Beispiel anhand der Bundestagswahl am 23.02.2025 zeigt jedoch, wie dieser Prozess trotz formell korrekter Abläufe scheitern kann:

Umschläge der Wahlunterlagen, am 18.02.2025 in Australien angekommen
Die Wahlunterlagen erreichten mich erst 3 Tage vor der Wahl
  • 15.11.2024: Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis online gestellt. Am selben Tag erfolgt per E-Mail die Bestätigung, dass der Antrag eingegangen sei und die Voraussetzungen erfüllt wären. Ein guter Start!
  • 03.02.2025: Schriftliche Bestätigung der Eintragung ins Wählerverzeichnis. Die Briefwahlunterlagen würden bald per Post verschickt. Die Behörde rät dazu, sich zu melden, falls die Unterlagen bis zum 13. Februar (eine Woche vor der Wahl) nicht angekommen seien. Ein sportlicher Zeitplan!
  • 20.02.2025: Drei Tage vor der Wahl treffen die Briefwahlunterlagen ein. Eine fristgerechte Rücksendung nach Deutschland ist faktisch unmöglich. Wer zufällig ein Überschallflugzeug zur Hand hat oder Zugang zu einer Zeitmaschine besitzt, könnte es noch schaffen. Alle anderen dürfen sich entspannt zurücklehnen und feststellen, dass ihre demokratischen Rechte irgendwo zwischen Postweg und Bürokratie verloren gegangen sind. Denn jeder Wahlschein, der am Wahltag nach 18 Uhr ankommt, ist ungültig und damit eine verlorene Stimme.

Die Probleme im Detail

Dieses Beispiel zeigt, dass formale Wahlberechtigung nicht gleichbedeutend mit realer Wahlteilnahme ist. Die Hauptprobleme sind:

Späte Versendung der Unterlagen: Die Kommunen versenden Briefwahlunterlagen oft erst drei Wochen vor der Wahl. Dies ist besonders problematisch für Wähler in entfernten Regionen mit langen Postlaufzeiten. Bei der Bundestagswahl 2025 z.B. konnten Stimmzettel erst ab dem Abend des 30. Januar gedruckt werden, denn erst dann war die letzte Einspruchsfrist bei den Wahlausschüssen zur Zulassung von Parteien abgelaufen.

Langsame internationale Postwege: Australien ist bekannt für lange Postlaufzeiten nach Europa. Drei Tage vor der Wahl eintreffende Unterlagen sind nutzlos.

Fehlende digitale Alternativen: In Zeiten der Digitalisierung wäre eine elektronische Briefwahl eine naheliegende Lösung. Doch aus Sicherheits- und Geheimhaltungsgründen ist diese bisher nicht erlaubt.

Alle diese Probleme sind bekannt und werden schon seit Jahren immer wieder thematisiert.

Verbesserungsvorschläge

Um das Wahlrecht für Deutsche im Ausland praktikabler zu machen, wären folgende Maßnahmen hilfreich:

  • Früherer Versand der Briefwahlunterlagen: Ein Versand sechs bis acht Wochen vor der Wahl könnte Probleme mit Postlaufzeiten minimieren.
  • Möglichkeit zur Online-Stimmabgabe: Eine gesicherte Online-Wahl wäre eine moderne Alternative, die vielen Auslandsdeutschen helfen würde.
  • Flexiblere Stimmabgabeoptionen: Zum Beispiel könnten Stimmabgaben in Botschaften oder Konsulaten als Alternative zur Postwahl eingeführt werden.

Fazit

Das Wahlrecht für Deutsche im Ausland existiert nur auf dem Papier, wenn es de facto kaum nutzbar ist. Ohne strukturelle Verbesserungen bleibt die politische Teilhabe vieler im Ausland lebender Deutscher stark eingeschränkt. Wer die Demokratie ernst nimmt, sollte auch jenen eine faktische Stimme geben, die jenseits der deutschen Grenzen und nicht nur “angrenzend” in Europa leben.

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