Partnervisum

Die nachfolgenden Informationen beziehen sich nur auf das Partnervisum, welches ich beantragt habe. Für den individuellen Fall gibt es oft noch andere Visa (z.B. Arbeitsvisa). Hier sollte man sich auf den relevanten Seiten der Einwanderungsbehörde erkundigen (siehe nützliche Links).

Visum

⇒ Da sich Visaregularien, Formulare und Gebühren häufig ändern, sollte man sich immer auf den Seiten des “Department of Home Affairs” auf dem Laufenden halten!


Dauer und Kosten

Die Bearbeitung eines Partnervisums dauert ca. 21 bis 28 Monate. Bei der Bearbeitungszeit gibt es keinen Unterschied, ob man das Partnervisum innerhalb oder außerhalb von Australien beantragt. Die Kosten für das Visum steigen stetig und betragen z.Zt. AUD 7.715 (!). Dazu kommen noch Kosten für Übersetzungen, Gesundheitsprüfungen, Kreditkartengebühr etc.. Somit kommen schon locker ca. € 5.300 für die Visumskosten zusammen. Und die Gebühren werden immer fällig, unabhängig, ob das Visum erteilt wird oder nicht.


Wo beantragt man am besten das Visum?

Beantragung außerhalb Australiens (Antrag auf Partner-Visum 100 bzw. 309)

Macht man dies außerhalb Australiens, dann muss man die Wartezeit (21-28 Monate) außerhalb Australiens verbringen und kann ggf. noch weiter seinem gewohnten Leben nachgehen. Allerdings bekommt man bei Erteilung des Visums dann ein Zeitfenster, in dem man nach Australien einreisen muss. Darauf muss man u.a. in Bezug auf die Kündigung der Arbeitsstelle, der Wohnung etc. gefasst sein. Das Prozedere ist nahezu identisch einem Antrag innerhalb Australiens.

Beantragung innerhalb Australiens (Antrag auf Partner-Visum 801 bzw. 820)

Beantragt man das Partnervisum innerhalb Australiens, so bekommt man vom Tag der Beantragung automatisch ein sogenanntes Bridging Visum, welches einem erlaubt, in Australien zu arbeiten, bis das eigentliche Partnervisum erteilt wird (oder auch nicht, dann muss man innerhalb von 4 Wochen wieder ausreisen). Aber auch bei der Beantragung des Visums in Australien muss man die gleiche Wartezeit verbringen. Ich habe mich immer gefragt, warum das so lange dauert. Für die ca. AUD 7.715 kann man ja schon für einen Monat seinen eigenen Immigration Officer bezahlen ….

Allerdings kann man bei einer Beantragung in Australien das Land während der 21-28  Monate nicht so einfach verlassen. Dazu muss man extra eine spezielle Art des Bridging Visums (Bridging Visa B) beantragen und begründen, warum und wie lange man Australien verlassen will. In der Regel wird das bis zu ½ Jahr genehmigt.

Nach Rücksprache mit einem unserer Bekannten in Australien, welcher wiederum einen Anwalt kannte, welcher sich mit Visa auskannte, hatten wir beschlossen, sowohl in Australien das Visum zu beantragen als auch die Dienste eines Immigration Agent in Anspruch zu nehmen.

Der Service eines Immigration Agents ist aber im Nachhinein aus unserer Sicht nicht unbedingt zu empfehlen. Da bei uns keine grundsätzlichen Schwierigkeiten bei der Visumserteilung zu erwarten waren, empfanden wir die dafür ausgegebenen zusätzlichen Kosten als unnötig. Mit einem Agent geht es auch nicht schneller oder einfacher, was uns vorher anders vermittelt wurde. Die Informationen, die wir von ihm bekommen hatten, waren auch ebenso gut im Internet auf den offiziellen Seiten der Einwanderungsbehörde zu erhalten. Neue Erkenntnisse (außer, dass wir keinen Agent gebraucht hätten), haben wir nicht bekommen. Nur wenn man keine Erfahrung mit Behörden hat und auch Schwierigkeiten mit Unterlagen und Bürokratie hat, wäre ein Immigration Agent sicher eine Alternative.


Vorgehensweise

Die Beantragung des permanenten Partnervisums erfolgt grundsätzlich in zwei Phasen. Um ein unbefristetes Partnervisum zu bekommen, muss man zunächst ein temporäres Partnervisum erhalten. Beide Visa werden gleichzeitig beantragt und man zahlt nur eine Gebühr. Nachdem das befristete Visum gewährt wird, hat man Anspruch auf ein permanentes Partnervisum (Unterklasse 801) ca. zwei Jahre nach Einreichung Ihres Antrags. Hierfür müssen dann weitere Dokumente eingereicht werden.

Wenn man in einer langfristigen Beziehung war, bevor man den Antrag gestellt hat, kann das permanente Visum der Unterklasse 801 unmittelbar nach dem vorübergehenden Visum der Unterklasse 820 gewährt werden (muss aber nicht). Ich habe das permanente Partnervisum zeitgleich mit dem vorübergehenden Visum erhalten, musste also keine weiteren 2 Jahre warten.

Für den Antrag benötigt man einen sogenannten Sponsor (hier der australische Partner), muss in guter gesundheitlicher Verfassung sein und die charakterliche Eignung bestehen.

Der gesamte Antragsprozess muss online über einen eigenen Immigration Account vorgenommen werden (man kann dann dort alle Fragen online beantworten und Dokumente hochladen).


Einzureichende Unterlagen

Für die Beantragung des Partnervisums mussten wir u.a. nachfolgende Unterlagen erbringen (über 100 Seiten!), unabhängig davon, dass wir schon 18 Jahre verheiratet waren und nachweislich gemeinsam in Deutschland gelebt hatten:

  1. “Application for migration to Australia by a partner”
  2. Sponsorship for a partner to migrate to Australia
  3. Dokumente zum Nachweis der Identität
    • Geburtsurkunde
    • Kopie der Seite des aktuellen Reisepasses, auf der das Foto, die persönlichen Daten und die Reisepass- und Ablaufdaten angezeigt werden.
    • Zwei aktuelle Passfotos (45 mm x 35 mm)
    • Kopie des Personalausweises (wenn vorhanden)
  4. Dokumente über die Beziehung zum Partner
    • Zwei Form 888 “Statutory declaration by a supporting witness in relation to a Partner or a Prospective Marriage visa application”, in der ein/e Australier/in Aussagen zur Beziehung der Partner macht.
    • Beweise, dass die Ehe/Beziehung echt und anhaltend ist 
      • Von jedem Partner eine Stellungnahme zur Beziehung
        “Describe the circumstances of your very first meeting, including the date, location and exact address if possible” ,
        “describe how your relationship has developed between the of your very first meeting to when you were married”,
        “Describe how your relationship has developed since you were marrie and your plans for the future”
      • Dokumente, die zeigen, dass der Partner und man selbst die finanzielle Verantwortung teilen (z.B. gemeinsames Bankkonto oder Rechnungen auf beide Namen)
      • Dokumente, die zeigen, dass der Partner und man selbst sich Haushaltsaufgaben teilen (z.B. eine Aussage darüber, wie Hausarbeit verteilt ist, Briefe oder Postkarten an beide Partner)
      • Dokumente, die zeigen, dass die Beziehung anderen bekannt ist (z.B. gemeinsame Reisen, gemeinsame Vereinsmitgliedschaft, Einladungen an beide Partner)
      • Dokumente, die zeigen, dass sich beide Partner für eine langfristige Beziehung engagieren (z.B. Briefe oder Telefonrechnungen, die zeigen, dass man auch Kontakt hatte, wenn man getrennt war)
  5. Dokumente zum Leumund/ zur Unbescholtenheit (Character)
    • Form 80 „Personal particulars for assessment including character assessment“
    • Polizeiliches Führungszeugnis (vom Heimatland und später auch von Australien)
    • Wenn Militärdienst geleistet wurde, die Entlassungspapiere
  6. Dokumente des Sponsors (Partners)
    • Nachweis, dass der Sponsor ein australischer Staatsbürger ist (Kopie Pass und Geburtsurkunde)
    • Polizeiliches Führungszeugnis (von Australien und ggf. vom aktuellen Aufenthaltsland – bei uns Deutschland)

Alle nicht-englischsprachigen Dokumente sollen durch einen offiziellen Dolmetscher ins Englische übersetzt werden. Dies betrifft jedoch in erster Linie nur offizielle Dokumente wie Abstammungsurkunde, Heiratsurkunde, Führungszeugnis u.ä.. Wir mussten 5 Dokumente übersetzen lassen. Nachweise zur gemeinsamen Adresse z.B. , wie Stromrechnungen, Mietvertrag etc. brauchen nicht offiziell übersetzt zu werden.

Übersetzungen in Australien sind oft günstiger als solche in Deutschland.
Übersetzer außerhalb Australiens müssen die Übersetzung mit ihrem vollständigen Namen, ihrer Adresse, Telefonnummer und Angaben zu ihren Qualifikationen und Erfahrungen in der zu übersetzenden Sprache bestätigen.

Übersetzer außerhalb Australiens müssen die Übersetzung mit ihrem vollständigen Namen, ihrer Adresse, Telefonnummer und Angaben zu ihren Qualifikationen und Erfahrungen in der zu übersetzenden Sprache bestätigen.

Alle Dokumente (englische und nicht englische Dokumente) müssen eingescannt und an die Online-Bewerbung angefügt werden. Die Dokumente müssen nicht zertifiziert sein. Jedes Dokument darf nur einmal angefügt werden.

Eigenartige Fragen

Manche Angaben sind schon etwas schwer zu machen, wenn man schon etwas älter ist und nicht alles irgendwo dokumentiert hat. Beispiele:

  • Do you currently have, or have you ever had, any national identity documents or numbers (including birth registration numbers, social security cards etc.)? Give details, Type of identification document /Country of issue/ldentification number shown.”
    Wer weiß denn noch die Ausweisnummer seines ersten Reisepasses oder Personalausweis?
  • Have you travelled to any country other than Australia in the last 10 years? If yes, give details in chronological order (Date from / Date to / Reason for visit / Country)
    Als Deutscher/Europäer, der in München gewohnt hat, war der Wochenend- oder auch nur Tagesausflug zum Skifahren, Bergwandern etc. nach Österreich, Italien oder die Schweiz recht normal. Geschweige denn längere Urlaube oder berufliche Reisen innerhalb oder außerhalb der EU. Ich konnte z.B. nicht angeben, wann und wie oft ich in den letzten 10 Jahren die österreichische Grenze überquert habe.
  • In die gleiche Richtung geht auch “Do you currently have permanent residency rights in any country other than those specifically declared?” Streng genommen müsste man gemäß Artikel 21 (2) des EU-Vertrages hier sämtliche EU-Länder aufzählen (bald ja ein Land weniger). Doch das ist sicherlich nicht gemeint.

Hinsichtlich der Stellungnahme zur Beziehung (Relationship Statements) erscheinen nach 18 Jahren Ehe die hier erwarteten Auskünfte ein wenig lächerlich.

Als Dokumente über die Beziehung zum Partner haben wir auch jede Menge Fotos von gemeinsamen Urlauben der letzten 10 Jahre angefügt, was uns sehr an den Film “Green Card” erinnert hat.

Und dann warten ….

Nachdem man das alles eingereicht hat, muss man warten, bis man wieder vom Department of Home Affairs hört.

Nach ca. 14 Monaten wurde ich dann aufgefordert, eine Art Führungszeugnis (NATIONAL POLICE CERTIFICATE) der Australischen Bundespolizei einzureichen (kostet nochmals AUD 42,-). Weiterhin musste ich bei einer offiziell anerkannten medizinischen Einrichtung eine Gesundheitsprüfung für nahezu AUD 380,- durchführen lassen.

Wenn man sich noch einmal vor Augen führt, dass die Ausländerbehörde in Deutschland nur 4 Seiten ausgefüllt haben wollte …

Wir werden das Gefühl nicht los, das sowohl die hohen Kosten als auch die einzureichenden Unterlagen auch den Zweck der Abschreckung haben sollen. Man muss es schon wirklich richtig ernst meinen, nach Australien zu wollen. Nur mal zum Ausprobieren beantragt keiner ein Visum zur Einwanderung.